ENTSORGUNG, ABFALLKALENDER UND ABFALLBERATUNG

Straßensammlung von Ästen und Zweigen

Am 10.04.2024 und 15.04.2024 werden in Bad Soden-Salmünster wieder Grünabfälle eingesammelt. Bei dieser Sammlung werden ausschließlich nur Äste und Zweige mitgenommen. Diese müssen am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand im Bereich des Grundstückes bereit stehen. Die Äste und Zweige dürfen nicht länger als 1,5 m sein. Baumstämme, Wurzeln, Laub u.a. werden nicht mitgenommen. Liegengelassene Gegenstände sind unverzüglich vom Bürgersteig zu räumen. Die Grünabfälle müssen am Abholtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt sein. Die Abfallmenge ist pro Grundstück auf 2 cbm beschränkt.

 

Die Einsammlung der Grünabfälle findet in folgender Reihenfolge statt:

 

10.04.2024                              Salmünster, Hausen, Bad Soden und Ahl

 

15.04.2024                             Mernes, Alsberg, Romsthal, Wahlert, Eckardroth,

                                               Kerbersdorf, Schönhof und Kath. Willenroth

 

                                              

 

 

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster 

-Ordnungsamt-

Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster

 

Standorte Altglascontainer in Bad Soden-Salmünster

Stadtteil Salmünster:

- Bahnhofstraße (Parkplatz)

- Frankfurter Straße / Philipp-Reis-Straße

- Münsterberg Straße (Parkplatz)

- Berliner Straße

- An der Steinkaute

- Roter Weg

- Fuldaer Straße

Stadtteil Bad Soden:

- Gerhard-Radke-Straße

- Hohmühlenweg (Parkplatz)

- Burgstraße

- Zum Traroth

- Im Rausch

Stadtteil Mernes:

- Jossastraße und Talstraße

Stadtteil Alsberg:

- Ringstraße

Stadtteil Ahl:

- Brunnenstraße

Stadtteil Romsthal:

- Wahlerter Straße

Stadtteil Wahlert:

- Haferheegstraße (DGH)

Stadtteil Eckardroth:

- Langstriegelweg in Richtung Sportplatz

Stadtteil Kerbersdorf:

Von-Kühlmann-Stumm-Straße

Stadtteil Katholisch-Willenroth:

- Vogelsbergstraße

 

 

Deponie Schlüchtern-Hohenzell

Merkblatt zur Sperrmüllabfuhr

Von der Sperrmüllabfuhr sind folgende Gegenstände ausgeschlossen:

 

1.      Hausmüll, Restmüll

2.      Kleidung und Haushaltswäsche

3.      Sonderabfälle

4.      Wertstoffe

5.      Mit Abfall gefüllte Säcke, Kisten oder Kartons

6.      Papierkisten oder Papierkartons (leer oder befüllt)

7.      Gartenabfälle

8.      Autoreifen

9.      Autoteile

10.  Autobatterien

11.  Bauschutt

12.  Fenster, Türen, Deckenpanelle, Wandpanelle

13.  Nachtspeicheröfen

14.  Aquarien, sowie alle Flachgläser welche herausnehmbar sind (Glastische, Spiegel)

15.  Badewannen, Waschbecken, Heizkörper

16.  Tapetenreste, Laminat

17.  Sonstige Abfälle aus Hausumbauten (Bauhölzer, Fußbodenleisten)

18.  Alle Hölzer aus dem Außenbereich (Zäune, Gartenmöbel), welche aufgrund ihrer Schutzbehandlung (z.B. Verwitterungs-und Schimmelschutz) gesondert entsorgt werden müssen

19.  Jegliche Abfälle aus Industrie-,Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Warenregale, Geschäftsausstattung)

20.  Öltanks

21.  Farbkübel

 

Der Sperrmüll muß am Abholtag ______________ ab 06.00 Uhr am Bürgersteig bzw. Straßenrand bereitgestellt werden. Privatgrundstücke werden von den Mitarbeitern der Müllabfuhr nicht betreten.

Entsorgung von Altpapier und Kartonagen

Die Entsorgung von Altpapier und Kartonagen erfolgt in Bad Soden-Salmünster über die Papiertonne. Direkt neben dem Müllbehälter bereitgestellte Beistellmengen an Papier und Kartonagen werden nur gebündelt mitgenommen.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Altpapier und Kartonagen auch am städt. Wertstoffhof in der Berliner Straße 40 im Stadtteil Salmünster abzugeben. Der Wertstoffhof ist Samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Erweiterung des Service-Angebotes auf dem Wertstoffhof der Stadt Bad Soden-Salmünster

Zu der bisherigen Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Altmetalle, Kleinelektrogeräte und Bauschutt auf dem Wertstoffhof der Stadt Bad Soden Salmünster abgeben zu können, besteht ab dem 01.01.2019 die Möglichkeit, auch Altpapier bzw. Kartonagen während den neuen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes kostenlos zu entsorgen.

 

Änderung bei den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:

Ab dem 01.01.2019 ist der Wertstoffhof Samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die bisherigen Öffnungszeiten während der Woche entfallen.

Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle, Bauschutt und Restmüll

Allgemeine Informationen zur Entsorgung von Grünabfällen, Bauschutt und Restmüll finden Sie hier.

Bürgerinformation zum Elektro- und Elektronikgesetz

Wichtige Informationen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten finden Sie hier.

Städtischer Wertstoffhof

Der städtische Wertstoffhof nimmt folgende Wertstoffe an:

  • Leuchtstoffröhren und Entladungslampen
  • Kork
  • Autobatterien - Es wird kein Pfand erstattet bzw. es wird kein Entsorgungsbeleg ausgestellt
  • Metallschrott
  • Altkleider
  • Elektrokleingeräte aus Privathaushalten
  • Bauschutt (Kleinmengen bis 0,6 t)

Gebühren

Die Abgabe der genannten Abfälle erfolgt kostenfrei mit Ausnahme von Bauschutt. Die Annahme von Bauschutt erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr:

  • Für den Inhalt PkW-Kofferraum Limousine 8,00 €
  • Für den Inhalt PkW-Kofferraum Kombi 14,00 €
  • Für den Inhalt eines PkW-Anhängers bis 0,6 t 24,00 €

Öffnungszeiten

Städtischer Bauhof/Wertstoffhof
Städtischer Bauhof; Berliner Straße 40
Tel.: (06056) 733-101; Bereitschaftsdienst: 0170 / 140 37 77

Samstag:    10.00 – 15.00 Uhr

Annahme von PC-Monitoren am Wertstoffhof

Nach Mitteilung der Fa. AQA GmbH zählen PC-Monitore und TV-Geräte nicht mehr zu den Elektrokleingeräten sondern zu den Haushaltsgroßgeräten. Die Entsorgung dieser Geräte kann daher nicht mehr auf dem Wertstoffhof der Stadt Bad Soden-Salmünster erfolgen, sondern muß über die Service-Hotlinenummer der Fa. AQA unter der Tel.-Nr. 06051 – 971033333 zur kostenfreien Abholung angemeldet werden.

Entsorgungsanlagen des Main-Kinzig-Kreises

Informationen zu den Adressen und Öffnungszeiten der Deponien, Kompostierungsanlagen und Sondermüllabnahmestellen des Main Kinzing-Kreises finden Sie hier.

Verbrennen von Abfällen

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich unzulässig ist. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Von dem Verbot der Beseitigung von Abfällen durch Verbrennen sind lediglich pflanzliche Abfälle ausgenommen, welche auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortschaft angefallen sind. Doch auch für das Verbrennen dieser pflanzlichen Abfälle gelten strenge Regeln. Maßgebliche Vorschrift ist die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen". Im Internet ist die Vorschrift im vollen Wortlaut auf der Webseite des Landes Hessen unter dem Oberbegriff Hessenrecht / Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu finden.

Ihr Ordnungsamt berät Sie gerne zu Fragen der Abfallbeseitigung und zu den Rahmenbedingungen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Sie erreichen die zuständigen Ansprechpartner im Servicecenter des Rathauses oder telefonisch unter 06056-733-37 oder 06056-733-38.

Abfallberatung und Sortierhinweise

Sortierhinweise und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis.